Zweite Neufassung der GoBD
Mit der papierlosen Reisekostenabrechnung sollen Prozesse beschleunigt, Fehler reduziert und Kosten eingespart werden. Viele Unternehmen zögern allerdings, auf papierlose Prozesse umzustellen. Lässt das Steuerrecht papierlose Prozesse überhaupt zu? Mit der nun vorliegenden Neufassung der GoBD sollten allerdings auch Skeptiker versichert sein, dass die papierlose Belegverwaltung zukünftig das Mittel der Wahl ist.
Neufassung der GoBD vom 28.11.2019
Im Juli 2019 veröffentlichte das BMF, das Bundeministerium für Finanzen, eine neue Fassung der GoBD. Darin war auch eine aktualisierte Fassung der Richtlinie für die Verwaltung und Aufbewahrung von elektronischen Belegen enthalten. Künftig sollten auch digitalisierte Belege steuerrechtlich anerkannt werden.
Nachdem die neue Fassung schon kurze Zeit später zurückgezogen wurde, trat sie nun im November endlich in Kraft. Das bedeutet für das Travelmanagement, dass Buchhaltungsprozesse vereinfacht werden und sich einer komplett papierlosen Abrechnung annähern.