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Reisekostenmanagement für Unternehmen in Österreich
Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen einfach verwalten mit SAP Concur

SAP Concur Lösungen von rocon

Perfect Match - MISTRAL ITA & SAP Concur

Digitales Reisekostenmanagement für Unternehmen in Österreich

Content MISTRAL ITA Logo

In Österreich sind die Regelungen für das Reisekostenmanagement nicht nur gesetzlich, sondern auch in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegt. rocon hat mit MISTRAL-ITA eine Lösung entwickelt, mit der diese individuellen Taggeldberechnungen & Diäten mühelos in SAP Concur abgebildet werden können. Mit der zertifizierten Lösung für Österreich erreichen Sie über die Optimierung Ihrer Finanzprozesse im Reisekosten- und Ausgabenmanagement ein neues Level in der Digitalstrategie Ihres Unternehmens.

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rocon – SAP Concur Partner für Unternehmen in Österreich

rocon bietet mit MISTRAL-ITA eine Lösung, die speziell für die Anforderungen österreichischer Unternehmen entwickelt wurde. Kollektivverträge und damit verbundene komplexe, individuelle Berechnung der Reiseaufwandsentschädigungen lassen sich mit der Lösung ganz einfach in Concur Expense abbilden. Die Regelungen, die beispielsweise in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen gesondert festgehalten sind, werden in SAP Concur integriert. Die cloudbasierte End-to-End Lösung unterstützt Ihr Reisekostenmanagement hinsichtlich Zeit- und Kostensparpotentialen, Transparenz, Compliance-Richtlinien und Prozessoptimierung.

Content SAP Concur als Quick Win fuer Unternehmen

MISTRAL-ITA – Perfekt integriert in die Lösungswelt von SAP Concur

Mit dem Add-On MISTRAL-ITA integriert die rocon GmbH einen weiteren Baustein in die Concur-Lösungswelt. Die Individual Travel Allowance erlaubt es Unternehmen in Österreich, spezifische Anforderungen ganz flexibel in SAP Concur abzubilden. Die Lösung erlaubt es, komplexe Prozesse im Ausgabenmanagement digital und vor allem intelligent abzubilden.

Lösungsüberblick - Ausgabenmanagement in Österreich herunterladen

Rocon Team Andreas Illavsky

Überzeugen Sie sich selbst von SAP Concur

  • 10.200 Reisekostenabrechnungen in Österreich werden monatlich über MISTRAL-ITA bearbeitet
  • 5.100 Geschäftsreisende in Österreich nutzen MISTRAL-ITA

Sprechen Sie mit Unternehmen, die SAP Concur und MISTRAL-ITA bereits einsetzen und überzeugen Sie sich selbst vom Mehrwert der Lösung.

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Made for Austria

Intelligentes Ausgabenmanagement für Unternehmen in Österreich

Als erfahrener Implementierungspartner wissen wir, neue Lösungen funktionieren erst dann, wenn sie sich nahtlos in die bestehenden Prozesse eines Unternehmens einfügen. Über die Schnittstellentechnologie MISTRAL integrieren wir SAP Concur unkompliziert in Ihre IT-Landschaft. Die Lösung ist so flexibel, dass die bestehenden ERP- oder HR-Standardschnittstellen von SAP Concur weiter verwendet werden können. Sie beschleunigen die Prozesse im Reisekostenmanagement und vermeiden Medienbrüche. In Österreich vertrauen bereits mehr als 500 Unternehmen auf SAP Concur. Das Resultat: mehr als 160.000 Reisekostenabrechnungen wurden hier allein letztes Jahr mit SAP Concur Lösungen abgewickelt – mit steigender Tendenz.

So bilden Sie Kollektivverträge in SAP Concur ab

Icon orange Einfach

Einfach

Mit MISTRAL-ITA erfassen und buchen Sie Taggeld – Reisekosten & Diäten für Dienstreisen einfach in Concur Expense.

Icon orange Flexibel

Flexibel

Die Lösung lässt sich unkompliziert auf die Anforderungen Ihres Unternehmens anpassen. Branchenspezifische KV oder Betriebsvereinbarungen lassen sich im System abbilden.

Icons orange Wissensaustausch

Intelligent

Smarte Reports und Analysen für die Buchhaltung und die Payroll schaffen Transparenz im Ausgabenmanagement.

Icons orange Loesung

Smart

Die intuitive Benutzeroberfläche macht es Reisenden leicht, eine Reisekostenabrechnung zu erstellen. Steigern Sie die Mitarbeiterzufriedenheit durch verkürzte Rückerstattungszeiten.

Rocon Team Andreas Illavsky

Andreas Illavsky

SAP Concur Global Product Expert

„Zahlreiche Unternehmen in Österreich vertrauen bereits auf MISTRAL-ITA. Sprechen Sie mich an und profitieren Sie von einer persönlichen Beratung. Gerne bringen wir Sie in Kontakt mit Unternehmen, die unsere Lösung bereits erfolgreich einsetzen. Überzeugen Sie sich einfach selbst von dem Erfolgsfaktor, den andere Unternehmen bereits nutzen.“

Transparenz ueber Ihre Ausgaben in drei einfachen Schritten

Erreichen Sie volle Transparenz über Ihre Ausgaben in drei einfachen Schritten

  1. Anforderungsanalyse:
    Über einen umfangreichen Fragebogen erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die Anforderungen, die Ihr Unternehmen an die Lösung stellt. Sie stellen uns die Unterlagen zur Verfügung, in denen die Prozesse zum Thema Spesenberechnung definiert sind. In einer kleinteiligen Analyse erarbeiten wir ein passendes Konzept.
  2. ITA-Workshop:
    Der Analyse schließt sich ein eintägiger Workshop an. Zwei unserer MISTRAL-ITA-Experten stehen Ihnen als Ansprechpartner zu Verfügung. Zusätzlich besprechen wir im Workshop die notwendige IT-Infrastruktur für MISTRAL-ITA und damit verbundene Themen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Fortfolgend erhalten Sie Empfehlungen zur Optimierung Ihres Prozesses im Reisekostenmanagement.
  3. Anbindung von MISTRAL-ITA an SAP Concur:
    Über die SAP Concur Web Services, die Voraussetzung für den Einsatz von MISTRAL-ITA sind, binden wir die Lösung an SAP Concur an.

FAQ - Reisekostenmanagement für Unternehmen in Österreich

Ausgaben- und Reisekostenmanagement für Unternehmen in Österreich

Beim Thema Reisekosten- und Belegabrechnung sind Unternehmen in Österreich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Kollektiv- und Tarifverträge verkomplizieren die Prozesse für Mitarbeiter und Finanzabteilung gerade dann, wenn es keine landesweit einheitliche Auslegung der Vertragsinhalte gibt. Das rocon-Team hat sich auf die Umsetzung individueller Anforderungen an das Reisekostenmanagement spezialisiert und kennt deshalb die häufigsten Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden.

Wie wirken sich Kollektivverträge auf das Reisekostenmanagement aus?

Darauf müssen Sie beim Einsatz von Kollektivverträgen (KV) im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Reisekostenmanagementsystems achten:

  • Kollektivvertrag ist nicht Kollektivvertrag: In den verschiedenen Branchen kommen unterschiedliche Kollektivverträge zur Anwendung. Zudem sind unternehmensspezifische Interpretationen der Kollektivverträge möglich.
  • KV-Einstufung und Beschäftigungsgruppen: Mitarbeiter werden in Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppen (Gruppen A-K) eingeteilt und unter Umständen zusätzlich einem spezifischen Kollektivvertrag zugeordnet. Je nach Reise-Typ, kann für unterschiedliche KVs ein spezifisches Taggeld ausbezahlt werden.
  • Unbedingt beachtet werden muss die Unterscheidung zwischen Angestellten- und Arbeiterverträgen (White/Blue Collar).

Durch die Anwendung von Kollektivverträgen kann die Spesenberechnung für österreichische Unternehmen schnell komplex werden. Für die Digitalisierung und Automatisierung das Reisekostenmanagements braucht es daher eine Lösung, die sich flexibel und unkompliziert an individuelle Anforderungen anpassen lässt und einen Projekt-Partner, der über umfangreiche Erfahrung mit den Anforderungen österreichischer Unternehmen mitbringt.

Wie wirken sich Betriebsvereinbarungen auf das Reisekostenmanagement aus?

Zusätzlich zu den Empfehlungen, die in den Kollektivverträgen festgehalten sind, gibt es zusätzliche Regelungen in den Betriebsvereinbarungen. Diese sind möglicherweise nicht schriftlich fixiert, spielen aber für die Unternehmen eine wichtige Rolle. Bei der Umsetzung der Reisekostenrichtlinien eines Unternehmens in ein System müssen spezifische Regelungen immer Beachtung finden.

Welche Sparten & Sektoren gibt es?

  • Sparte Bank und Versicherung
  • Sparte Gewerbe und Handwerk
  • Sparte Handel
  • Sparte Industrie
  • Sparte Information und Consulting
  • Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Sparte Transport und Verkehr


Berechnung von Reisezeiten und Reise-Bruchteilen in Österreich

Soweit bei Dienstreisen die effektive Reisezeit nicht in die Normalarbeitszeit des Dienstnehmers fällt, gebührt neben der vorgesehenen Reiseaufwandentschädigung eine Erstattung für jede begonnene – sonst dienstfreie – effektive Reisestunde.
Die Einteilung erfolgt in Bruchteile:

  • ein Siebentel (1/7) der vollen kollektivvertraglichen Reiseaufwandentschädigung der Verwendungsgruppe IV (Tag- und Nachtsatz für Inland) für Reisestunden ab Samstag 13.00 Uhr sowie Sonn- und Feiertagen.
  • ein Viertel (1/4) der vollen kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigung der Verwendungsgruppe IV (nur für Mitarbeiter mit Zeiterfassung und Anwendungstechniker).“
  • Tatsächlich kann die „Reise-Viertel“ (1/4) auch durch eine „Reise-Drittel“ (1/3) und die „Reise-Siebtel“ (1/7) durch eine Reise-Sechstel“ (1/6) ersetzt werden.
  • Manche Unternehmen bezahlen auch eine „Reise-Achtel“ (1/8) Diese wird für eine Reisetätigkeit außerhalb der Normalarbeitszeit ausgezahlt. Es steht also eine Achtel des vollen Tagsatzes zur Verfügung.

Wann ergeben sich Taggeldansprüche?

Für Wochenenden und Feiertage ergeben sich zusätzliche Taggeldansprüche. Gleiches gilt für einen „Persönlichen Feiertag“. Dieser wird wie ein offizieller Feiertag behandelt aber eben nur für eine Einzelperson.

Wie verhält es sich mit der Spesenberechnung für Nahbereichsreisen in Österreich?

Selten wird eine „Nahbereichpauschale“ innerhalb eines 10 km Radius vom Standort gezahlt. Dies soll z. B. Lehrlinge davor schützen, nicht für „Jauseneinkäufe“ missbraucht zu werden.

Es werden jedoch auch Reisen innerhalb der Stadt oder zwischen Standorten als Nahbereichsreisen bezeichnet. Eine Mindeststrecke muss in manchen Unternehmen zurückgelegt werden, z. B. 2 km.

Was muss bei der Spesenberechnung für grenznahe Zielorte beachtet werden?

Für Orte innerhalb von 25 km Entfernung ab der österr. Grenze wird das Taggeld für das Inland bezahlt.

Beispiel Passau: Die Fahrt in den deutschen Teil zählt nicht als Auslandsreise.

Was muss bei Spesenberechnungen beachtet werden, wenn mein Unternehmen einen grenznahen Standort hat?

Unternehmen in der Nähe der österreichischen Grenze zahlen häufig keinen Inlandsanteil des Taggeldes bei Auslandsreisen, sondern sofort den jeweiligen Auslandssatz.

Wie verhält es sich mit der Spesenberechnung für Dienstreisen aus Österreich ins EU-Ausland?

Für die Spesenberechnung wird in Österreich zwischen Nicht-EU- und EU-Ausland sowie zwischen „Alt-EU“ und „Neu-EU“-Ländern unterschieden. Ein neues Beitrittsland wird anders berechnet als ein älteres Beitrittsland und jährlich bis zum Erreichen des „Alt-EU-Satzes“ angepasst. MISTRAL-ITA bietet die Flexibilität, diese Anforderung in SAP Concur abbilden zu können, ohne dass ein manueller Aufwand entsteht. Mir MISTRAL-ITA erreichen Unternehmen in Österreich die vollständige Digitalisierung des Reise- und Ausgabenmanagements.

Was muss beim Zusammenlegen von Null-Euro-Ansprüchen beachtet werden?

Bei der Berechnung von Spesen zu Reisen, die aus mehreren Teilen bestehen, können Null-EUR-Ansprüche geltend gemacht werden. Sind die einzelnen Teile einer Dienstreise je Strecke zu kurz, werden diese zusammengerechnet und mit entsprechendem Inlands- oder sogar Auslandstaggeld abgeglichen.

Beispiel:
Hinreise bis Grenze in AT 2 h 30 min => kein Anspruch auf Taggeld
Rückreise ab Grenze in AT 2 h 50 min => kein Anspruch auf Taggeld
Zusammengerechnet ergeben sich 5 h 20 min und somit ein Anspruch auf Taggeld, da mehr als 5 Stunden insgesamt gereist wurde.

Die entsprechenden unternehmensspezifischen Regelungen österreichischer Unternehmen können mit MISTRAL-ITA ganz einfach in SAP Concur abgebildet werden.

Wann hat ein Österreichischer Arbeitnehmer Anspruch auf Sachaufwandentschädigung?

Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalisierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen bei der Arbeit.

Beispiel: Ein Angestellter muss im Produktionsbereich tätig sein (Projektmanager), dann gebührt obige Entschädigung um den Status des Angestellten auszugleichen.

Sachaufwandsentschädigungen sind steuerpflichtig. Mit MISTRAL-ITA lassen sich die kollektivvertraglich geregelten Richtlinien flexibel in SAP Concur abbilden. Der entsprechende Steuersatz, wird passend ausgewiesen.

Wann fallen für Dienstreisende in Österreich Mahlzeitenkürzungen an?

Bei Reisen in Österreich wird oft erst bei zwei „vollen“ Mahlzeiten tatsächlich gekürzt. Im Ausland wird jedoch jede einzelne Mahlzeit gekürzt. Wobei auch hier in vielen Fällen das Frühstück im Ausland zwar angegeben aber nicht gekürzt wird.

Teilweise müssen Mahlzeiten automatisch gekürzt werden (Frühstück). Für Training oder Messen/Seminare kann entweder eine Pauschale oder eine Kürzung verlangt werden.

Ab wann müssen Dienstreisende in Österreich mit Taggeldkürzungen rechnen?

In manchen Fällen wird das Tagegeld nach 28 oder 31 aktiven Reisetagen in Folge um 10% gekürzt.

Was versteht man unter aktiver und passiver Reisezeit?

Je nach Transportart und Tätigkeit wird zwischen aktiver und passiver Reisezeit unterschieden. Ich reise aktiv als Lenker eines Fahrzeuges aber passiv als Beifahrer oder im Zug.

Wie berechnet sich für Dienstreisende in Österreich der Lohnsteueranteil?

Es wird nicht nur Umsatzsteuer, sondern auch Lohnsteuer auf das Taggeld berechnet.

Lohnsteuerfrei sind stets die gesetzlich vorgegeben Beträge. Alle „Überbezahlungen“ generieren USt.- und Lohnsteuerrelevante Anteile. Dabei müssen auch Reisen in das Ausland berücksichtigt werden.

Wie stehen Werbungskosten in Zusammenhang mit Spesen?

Es können Reisezeiten als Werbungskosten vom Reisenden steuerlich abgesetzt werden. Sinnvoll ist es daher, Werbungskosten automatisch berechnen zu lassen.

Erfolgt die Taggeldberechnung nach Kalendertag oder nach 24-Stunden?

Bei der Kalendertags-Berechnung wird der Taggeldanspruch mit jedem neuen Kalendertag ab Tagesbeginn errechnet. Mit der 24 Stunden-Regel in entsprechenden Blöcken ab Beginn der Reise. Bei Reisen vom In- ins Ausland wechselt diese Berechnung jedoch. Es wird also von Kalendertag auf 24 Stunden „umgeschaltet“ und umgekehrt.