Informationen zum DATEV Add-On für SAP BO

Wir informieren Sie über das neue DATEV Add-On für SAP Business One und haben die wichtigsten To-Dos und Fragen für Sie zusammengefasst.
Im Januar 2018 löst die DATEV das bisherige Postversand-Format durch ein neues, XML-basiertes Format ab. Für SAP-Business-One-Nutzer ist diese Umstellungen mit einigen Änderungen verbunden, beispielsweise einem Upgrade auf SAP Business One 9.2 Patch Level 10.
Wir erklären Ihnen, wie Sie sich vorbereiten und wie wir Sie unterstützen können. Dafür haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum neuen DATEV Add-On in unseren FAQs zusammengestellt.
FAQ zu DATEV in SAP BO
1. Wie bekomme ich das neue DATEV Add-On für SAP Business One?
Das neue DATEV Add-On ist seit letzter Woche mit SAP Business One 9.2 Patch Level 10 oder SAP Business One 9.3 Patch Level 3 erhältlich.
Sie können das Einspielen entweder selbst, mit uns oder mithilfe Ihres SAP-Business-One-Partners durchführen.
2. Welche Anforderungen muss mein System erfüllen?
Ihr System muss zunächst auf bspw. SAP Business One 9.2 Patch Level 10 geupgraded werden. Alle älteren Versionen unterstützen das neue DATEV Add-On nicht.
Am 01. Januar 2018 tritt auch die neue GoBD in Kraft. Sie besagt, dass Sie bei einer Betriebsprüfung künftig alle steuerrelevanten Positionen in elektronischer Form aufrufen können müssen. Dafür steht Ihnen in SAP Business One das Feld „Journalbuchungen nach Belegzeilen aufteilen“ zur Verfügung, bei dem Sie einen Haken setzen.
Das komplette Mapping für das DATEV Add-On muss neu vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich bei komplexen Systemen frühzeitig an uns bzw. Ihren SAP-Business-One-Partner wenden.
3. Was kostet das neue DATEV Add-On?
Alle Standard-Add-Ons der SAP sind kostenfrei.
Die mit der Einrichtung verbundene Dienstleistung, wie z.B. die Installation oder das Aktualisieren des Mappings der Sachkonten/Steuerkennzeichen, ist mit Kosten verbunden.
4. Gibt es eine Übergangszeit, in der ich das alte DATEV Add-On noch nutzen kann?
Sie können das DATEV Add-On bis Mitte Januar 2018 nutzen.
Danach werden keine Buchhaltungsdaten mehr akzeptiert, die im Postversandverfahren erstellt wurden.
5. Gibt es eine GoBD-Übergangszeit?
Es gibt keine Übergangszeit, daher empfehlen wir Ihnen, um GoBD-konforme Journalbuchungen zu erhalten, die Einstellung ab dem 01. Januar 2018 vorzunehmen.
6. Wir führen monatlich einen DATEV Export durch. Was muss ich für Januar 2018 beachten?
Wenn Sie für den Januar 2018 den DATEV Export durchführen, müssen Sie die Buchhaltungsdaten im neuen Format übermitteln. Dafür müssen Sie auch den Haken bei „Journalbuchung nach Belegzeilen“ bereits gesetzt haben.
7. Wir führen einmal im Jahr den DATEV Export durch. Was muss ich beachten?
Bitte übermitteln Sie Ihre Buchhaltungsdaten aus 2017 auf jeden Fall vor Ablauf der Übergangszeit / Mitte Januar 2018.
Datum
14.November 2017
Autor
Barbara Ofer | @rocon_gmbh
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